
Vis compulsiva ist ein Rechtsbegriff im Strafrecht und steht der vis absoluta gegenüber. Dies sind zwei Formen des Begriffs der Gewalt, der in mehreren Delikten im Strafgesetzbuch eine Rolle spielt. So wird beispielsweise der Diebstahl mit Gewaltanwendung zum Raub. In mehreren Delikten, vor allem bei der Nötigung (siehe zu der Diskussion auch do...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vis_compulsiva

Mit vis compulsiva (lat.) wird die mittelbare Gewalt bezeichnet. Diese liegt vor, wenn das Opfer durch Drohung oder Nötigung zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird.
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https://www.lexexakt.de/glossar/viscompulsiva.php
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